Das Erstgepräch

Wenn Sie auf der Suche nach einer psychotherapeutischen oder psychosomatischen Behandlung sind,  können sie mich anrufen und einen Erstgesprächstermin vereinbaren. Die Sprechzeiten für Terminvereinbarungen werden auf dem Anufbeantworter jeweils angesagt.

Die ersten Gespräche und ggfs. einige weitere Probesitzungen dienen dem persönlichen Kennenlernen und der Schilderung Ihres Anliegens. Dabei soll auch geklärt werden,

  • welche Vorstellungen und Erwartungen Sie in Bezug auf eine Psychotherapie haben,
  • welche Gedanken Sie selbst zur Entstehung Ihrer Beschwerden haben,
  • ob eine Psychotherapie infrage kommt, die über die gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung finanziert wird
  • welches Therapieverfahren am besten geeignet ist,
  • ob ein gemeinsames Arbeiten voraussichtlich gute Erfolgsaussichten hätte.

Die Kosten für die erste Abklärung (Psychotherapeutische Sprechstunde) und bis zu vier weitere Sitzungen (sog. probatorische Sitzungen) werden von den gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherungen übernommen. Ist eine Psychotherapie angezeigt, werden auch die hierfür anfallenden Kosten i.R. der geltenden Psychotherapievereinbarungen  übernommen.